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Hygienekonzept für öffentliche Stadtführungen
Grundlage ist die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
Zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
- Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung bei Kaufbeuren Tourismus- und Stadtmarketing e.V. möglich.
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 15 Personen (zzgl. Stadtführer*in) beschränkt.
- Es gilt die 2G-Regel.
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, der Stadtführerin/dem Stadtführer bzw. den Mitarbeiter*innen in der Tourist Information einen- Nachweis über die vollständige Impfung oder einen
- Nachweis über die Genesung
vorzulegen.
- Wo immer möglich, ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten.
- Bitte halten Sie zu Ihrer Stadtführerin/Ihrem Stadtführer einen Mindestabstand von 2 m.
- Um das Mitführen einer FFP2-Maske wird gebeten. Diese muss in Gebäuden und auf Anweisung von der Stadtführerin/vom Stadtführer getragen werden.
- Die Bezahlung erfolgt je nach Führungsart folgendermaßen:
- öffentliche Altstadt-Führungen (Mai bis Oktober) - in der Tourist Information.
- öffentliche Altstadt-Führungen (November bis April) - beim /bei der Stadtführer*in.
- öffentliche Führungen im Stadtteil Neugablonz - beim /bei der Stadtführer*in.
- öffentliche Nachtwächter-Führungen - beim Nachtwächter.
- Bei den Radlführungen „Sachsenrieder Bähnle“ und „Rechts und Links der Wertach“ erfolgt die Anmeldung und Bezahlung in der Tourist Information am Führungstag spätestens 1 Stunde vor Beginn. Treffpunkt mit dem Radlführer ist am Bahnhofsvorplatz.
- Bitte kommen Sie ca. 20 Minuten vor Führungsbeginn zum Treffpunkt und bringen den Unkostenbeitrag möglichst passend mit.
- Bitte nutzen Sie vor Beginn der Stadtführung das Handdesinfektionsmittel, welches Ihnen in der Tourist Information bzw. von der Stadtführerin/vom Stadtführer zur Verfügung gestellt wird.
- Um Berührungen von Oberflächen, Türklinken etc. möglichst zu vermeiden, wird nur die Stadtführerin/der Stadtführer die Türen öffnen und schließen. Auch sollten während der Führung keine Gegenstände berührt oder weitergegeben werden.
- Halten Sie die Hust- und Niesetikette ein.
- Gäste, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, sowie Gäste mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen momentan leider nicht teilnehmen.
- Aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften kann es zu inhaltlichen Abweichungen/Einschränkungen kommen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Kaufbeuren!